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   OLG Schleswig, 25.06.2020 - 11 U 98/20   

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https://dejure.org/2020,54752
OLG Schleswig, 25.06.2020 - 11 U 98/20 (https://dejure.org/2020,54752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2020 - 11 U 98/20 (https://dejure.org/2020,54752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 11 U 98/20 (https://dejure.org/2020,54752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1028 Abs. 1; BGB § 1019 ; BGB § 1004
    Bestand eines als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragenen Wegerechts; Errichtung einer Mauer auf einem belasteten Grundstück; Dreißigjährige Verjährungsfrist; Beeinträchtigungen einer Grunddienstbarkeit schon vor ihrer Bewilligung und Eintragung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1028 Abs. 1; BGB § 1019 ; BGB § 1004
    Bestand eines als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragenen Wegerechts; Errichtung einer Mauer auf einem belasteten Grundstück; Dreißigjährige Verjährungsfrist; Beeinträchtigungen einer Grunddienstbarkeit schon vor ihrer Bewilligung und Eintragung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15

    Erlöschen einer Wegegrunddienstbarkeit durch Verjährung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2020 - 11 U 98/20
    Die Auffassungen hierzu sind in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich (gegen eine einschränkende Auslegung: OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.11.2008 - 1 U 147/08 - 46 -, Rn. 16; Palandt/Herrler BGB , 80. Auflage, § 1028 BGB Rn. 2; dafür: BeckOGK/Kazele, BGB , § 1028 Rn. 14; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1028 , Rn. 3, wo von einer "neuen" Anlage die Rede ist; OLG Hamm, 5 U 102/15, Rn. 49).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2008 - 1 U 147/08

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit wegen Errichtung einer beeinträchtigenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2020 - 11 U 98/20
    Die Auffassungen hierzu sind in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich (gegen eine einschränkende Auslegung: OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.11.2008 - 1 U 147/08 - 46 -, Rn. 16; Palandt/Herrler BGB , 80. Auflage, § 1028 BGB Rn. 2; dafür: BeckOGK/Kazele, BGB , § 1028 Rn. 14; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1028 , Rn. 3, wo von einer "neuen" Anlage die Rede ist; OLG Hamm, 5 U 102/15, Rn. 49).
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